FluxCalendar
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gemäß Art. 28 DSGVO für die Nutzung der Webanwendung FluxCalendar
(1) Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") ergänzt den SaaS-Nutzungsvertrag (AGB) zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und dem Anbieter (Auftragsverarbeiter):
Auftragsverarbeiter:
Liam Schmid
Wasserhofstraße 4/3, 3500 Krems an der Donau
mail@liamschmid.com
(2) Der AVV gilt für die gesamte Laufzeit des SaaS-Nutzungsvertrags und endet automatisch mit dessen Beendigung.
(3) Mit der Buchung eines Abonnements und Bestätigung der AGB akzeptiert der Kunde zugleich diesen AVV.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung und des Betriebs der Software FluxCalendar, insbesondere:
Betroffene Personen: Mitarbeiter und ggf. weitere Beschäftigte des Kunden, die als Nutzer in der Software angelegt werden.
Kategorien personenbezogener Daten:
Es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:
| Unterauftragsverarbeiter | Zweck | Standort / Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Google LLC (Firebase) | Cloud-Hosting, Datenbank, Authentifizierung | EU (europe-west3, Frankfurt); EU-US Data Privacy Framework |
| Stripe Inc. | Zahlungsabwicklung | EU und USA; EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln |
| Google reCAPTCHA Enterprise | Bot-Schutz und API-Absicherung | EU und USA; EU-US Data Privacy Framework |
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen vorab über beabsichtigte Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern. Der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.
(1) Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV und der TOM zu überprüfen. Der Auftragsverarbeiter stellt die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung.
(2) Inspektionen und Audits sind nach rechtzeitiger Vorankündigung (mindestens 14 Tage) zu den üblichen Geschäftszeiten möglich. Die Kosten trägt der Verantwortliche.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO (insbesondere Art. 82 DSGVO) sowie den Haftungsregelungen des SaaS-Nutzungsvertrags (AGB).
gemäß Art. 32 DSGVO
| Maßnahmenkategorie | Umsetzung |
|---|---|
| Zutrittskontrolle | Kein physischer Serverraum beim Anbieter. Infrastruktur vollständig bei Google Cloud (Firebase) in zertifizierten Rechenzentren (ISO 27001, SOC 2). Physischer Zugang wird durch Google verwaltet. |
| Zugangskontrolle | Firebase Authentication mit E-Mail/Passwort. Custom Claims für rollenbasierte Zugriffskontrolle (admin, employee). Firebase App Check mit reCAPTCHA Enterprise zur API-Absicherung. Bearer-Token-Authentifizierung für Server-Endpunkte. |
| Zugriffskontrolle | Firestore Security Rules mit feldgenauer Validierung pro Collection. Rollenbasiertes Berechtigungskonzept: Admins verwalten, Mitarbeiter sehen nur eigene Daten. User-ID-basierte Pfadstruktur in Firestore für strikte Mandantentrennung. |
| Weitergabekontrolle | TLS-Verschlüsselung für alle Datenübertragungen (HTTPS). HSTS-Header aktiviert. CORS-Konfiguration beschränkt auf erlaubte Origins. Keine unverschlüsselte Datenweitergabe. |
| Eingabekontrolle | Firestore Security Rules prüfen Datentypen und erlaubte Felder bei jedem Schreibvorgang. Rate-Limiting (30 Anfragen/Minute/IP). Input-Validierung serverseitig und clientseitig. Stripe-Webhook-Signaturverifikation und Deduplizierung. |
| Verfügbarkeitskontrolle | Firebase/Google Cloud mit automatischer Replikation und Hochverfügbarkeit. Serverstandort: europe-west3 (Frankfurt). Automatische Skalierung der Infrastruktur durch Google Cloud. |
| Trennungskontrolle | Logische Mandantentrennung über User-ID-basierte Firestore-Pfade. Security Rules verhindern mandantenübergreifenden Datenzugriff. Separate Stripe-Customer-IDs pro Kunde. |
| Organisatorische Maßnahmen | Vertraulichkeitsverpflichtung aller Personen mit Datenzugang. Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen. Dokumentierte Löschroutine nach Vertragsende (90-Tage-Frist). |